Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Kenntnis der Bundesregierung über Eingang der Briefwahlunterlagen

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6936)

Drs....

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Kosten des Queerbeauftragten

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Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung – Stand: 30. Juni 2023

Drs. 20/7539

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Frisörkosten der Ex-Kanzlerin

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Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner

Drs. 20/7316

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Förderung des Kulturhauses Häselburg Gera aus Bundesmitteln

Drs. 20/7315

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Absprachen mit Internet-Unternehmen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

20/7132

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Nutzung von Liegenschaften des Bundes zur Unterbringung von Ausländern im Zusammenhang mit dem Asylwesen

Drs. 20/6839

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Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 31. Dezember 2022

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