Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Drs. 21/457

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

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Ortsumgehung Großebersdorf

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Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2024

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Tätigkeiten des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

Drs. 21/214

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Einflug afghanischer „Ortskräfte“

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Drs. 21/116

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Drs. 21/95

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