Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Immobilien der extremistischen Szene

Weiterlesen

Funktionalität des Deutschen Reiseversicherungsfonds angesichts der FTI-Insolvenz

Weiterlesen

Kosten Compact-Verbot

Weiterlesen

Handgeld als Taschengeld

Weiterlesen

Verweigerung des Heimatlandes zur Aufnahme von Abgeschobenen

Weiterlesen

Kosten für Werbung der Bundesregierung

Weiterlesen

Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Olympischen Spielen in Paris 2024

Drs. 20/12514

Weiterlesen

Durch die Mitglieder der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen

Weiterlesen

Höhe des Schadens durch Nordstream-Sprengung

Weiterlesen

Gesamtkosten Meinungsumfragen

Weiterlesen