Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

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Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Bayreuther Festspielen

Drs. 20/3268

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Förderung eines Liebesbrief-Archivs durch Bundesmittel

Drs. 20/3310

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Entschädigungsleistungen für Maueropfer

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Ungenutzte Schienen in Deutschland

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Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

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Kontrolle und Kosten des PCR-Tests bei Dienstreise nach Kanada

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Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten,

Stand: 30. Juni 2022“

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„Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs

– Stand:...

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