Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2024

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Tätigkeiten des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

Drs. 21/214

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Einflug afghanischer „Ortskräfte“

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Drs. 21/116

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Drs. 21/95

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Drs. 21/97

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die

Republik Moldau – Stand: 30. April 2025

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Drs. 21/98

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/191

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