Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Drs. 21/138

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Auftreten von Keuchhusten in Thüringen – Stand: 30. April 2025

Drs. 21/132

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Regenbogenflagge in muslimischen Ländern

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Drs. 21/96

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Justiz

Drucksache 21/96

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Tätigkeiten des Auswärtigen Amts

Drs. 21/83

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Frisörkosten der Bundesminister

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Flugreisen der Bundesaußenministerin

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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

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Verleihung deutsche Staatsangehörigkeit

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