Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung – Stand: 31. Dezember 2023

Drs.20/11730

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Redaktionsstab Rechtschreibung beim Bundesministerium der Justiz“

Drs. 20/11533

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Äußerungen des Bundesministers der Justiz zu seriösen Demokraten

Drucksache: 20/11563

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Erfassung antiziganistischer Straftaten in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2023

Drucksache 20/11352

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2023

Drs. 20/11351

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Gegenleistungen Niger

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Rechtsextreme Gefährder

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Islamistische Gefährder in Deutschland

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Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Stand 31. Dezember 2023

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Doppel- und Mehrfachstaatler in Deutschland

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