Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Kosten des Migrationszentrums Accra

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Was sind nach Ansicht der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus die Ursachen für den mangelnden Respekt gegenüber den...

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Rechtliche Grundlagen hinsichtlich Auslieferung von Linksextremisten

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Prävention hinsichtlich Automatensprengung

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Kosten der fotografischen Begleitung der Weltklimakonferenz 2023

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Gründe für Automatensprengungen

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Teilnahme am Weltwirtschaftsforum in Davos 2024

Drucksache 20/10144

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Bundesleistungen an Correctiv

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Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr insbesondere durch Mitglieder der Bundesregierung und ihre Familienangehörigen seit Mai 2022 (Nachfrage...

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Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen mit Stand: 31. Dezember 2023

Drucksache 20/10035

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