Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Teilnehmer der Bund-Länder-Konferenzen zur Corona-Pandemie

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Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2019

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Fehlende Kenntnisse der Bundesregierung zu Immobilien von Islamisten

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Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“

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