Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Förderung des Vereins "Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V.“

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Barleys ungeklärter Zeitaufwand für das Ministeramt

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Masernfälle nach Stadt- und Landkreisen

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Antwort auf die Kleine Anfrage "Öffentliche Förderung des Filmprojektes Kleine Germanen"

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Formen des Extremismus bei den Reichsbürgern

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Definition und Zuordnung zum Personenpotential der Reichsbürger

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