Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Neutralitätsverletzung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts äußert Bedenken hinsichtlich der Corona-Maßnahmen

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Nach Deutschland seit 2010 eingereiste minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und der dazugehörige Familiennachzug

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Ans Ausland verschenkte medizinische Schutzausrüstung

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Finanzhilfen deutscher politischer Stiftungen an ausländische Nichtregierungsorganisationen

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