Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Wechsel von Politikern und Beamten des Bundes und der Länder in bundesunmittelbare Beteiligungen

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Unkenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Steuerrückerstattung für Unterstützungsleistungen für sog. Flüchtlinge

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Unkenntnis der Bundesregierung über Verbleib illegal Eingereister

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Sprengstofffunde in Saalfeld-Rudolstadt

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Finanzierung von Aussteigerprogrammen

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Empfänger von Schengen-Visa 2017

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Anzahl geltender Bundesgesetze und -verordnungen

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Keine öffentliche Bekanntmachung der an McKinsey & Company, Inc gezahlten Haushaltsmittel

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Geheime Finanzierung von Aussteigerprogrammen für Links- und Rechtsextremisten

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Fiskalische Auswirkung einer Absenkung des Zinssatzes auf Steuernachforderungen

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