Fragestunde - 13. Februar 2019 Frage: 17

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Aufnahmeentscheidung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, und die in welcher Form zurückgenommen.

Kenntnis der Bundesregierung über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden

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Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

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Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

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Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

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Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

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Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

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Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

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Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

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Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

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Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

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