Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die personelle Besetzung der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung stehenden obersten Bundesbehörden gemäß Artikel 36 Absatz 1 GG geforderte "Verwendung in einem angemessenen Verhältnis" erfüllt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die personelle Besetzung der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung stehenden obersten Bundesbehörden gemäß Artikel 36 Absatz 1 GG geforderte "Verwendung in einem angemessenen Verhältnis" erfüllt?