Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die personelle Besetzung der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung stehenden obersten Bundesbehörden gemäß Artikel 36 Absatz 1 GG geforderte "Verwendung in einem angemessenen Verhältnis" erfüllt?
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Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die personelle Besetzung der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung stehenden obersten Bundesbehörden gemäß Artikel 36 Absatz 1 GG geforderte "Verwendung in einem angemessenen Verhältnis" erfüllt?