Fragestunde - 30. Januar 2019 Frage: 40

Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die personelle Besetzung der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung stehenden obersten Bundesbehörden gemäß Artikel 36 Absatz 1 GG geforderte "Verwendung in einem angemessenen Verhältnis" erfüllt?

Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Frisören und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder der Bundesministerien

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Beauftragte der Bundesregierung und ihre Aufgaben

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Drs. 20/4168

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