Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Drs. 21/1051

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Auftreten meldepflichtiger Krankheiten in Thüringen

21/1132

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Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der...

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Drs. 21/1159

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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

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Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland

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Betreuung von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland

Drs. 21/951

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Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Stand 30. Juni 2025

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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter...

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Entwicklungshilfe nach Afrika

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