Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Förderung der sogenannten Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit (CLAIM) mit Bundesmitteln – Stand 31. Mai 2026

Drs. 21/7269

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Bundesautobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung

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Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Stand: 30. Juni 2026

Drs. 21/7270

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Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter

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Unerlaubte Einreisen

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Toilettenanlagen an Bundesautobahnen

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Keine Auskunft zu Familiennachzug

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

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Einleitung, Ausgang und gerichtliche Überprüfung von Disziplinarverfahren in Bundesbehörden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember...

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle

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