Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Infektionsrisiko bei Spaziergängen

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Asylanträge von Personen, die nach Ramstein verbracht wurden

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Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021

Drs. 20/168

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Extremistische Bestrebungen bei der Bundeswehr – Entfernung von Soldaten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/230

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Finanzierung von Religionsgemeinschaften, Stand: 30. September 2021

20/297

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Kirchenasyl in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/305

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Politisch motivierte Gewalttaten in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/302

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Entwicklung der Coronaneuinfektionen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens seit März 2020“

BT-Drs. 20/35

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Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Oktober 2021

Drs. 20/176

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Erhöhung der EEG Vergütung Kleinwasserkraftwerke

Frage Nr. 143

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