Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Bekämpfung des türkischen Rechtsextremismus

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Kenntnis der Bundesregierung über Eingang der Briefwahlunterlagen

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6936)

Drs....

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Kosten des Queerbeauftragten

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Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung – Stand: 30. Juni 2023

Drs. 20/7539

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Frisörkosten der Ex-Kanzlerin

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Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner

Drs. 20/7316

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Förderung des Kulturhauses Häselburg Gera aus Bundesmitteln

Drs. 20/7315

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Absprachen mit Internet-Unternehmen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

20/7132

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Nutzung von Liegenschaften des Bundes zur Unterbringung von Ausländern im Zusammenhang mit dem Asylwesen

Drs. 20/6839

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