Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Mögliche Vorbereitung der Bundespolizei und anderer Institutionen auf Gas- und Strommangellagen

Drs. 20/3258

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Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

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Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Bayreuther Festspielen

Drs. 20/3268

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Förderung eines Liebesbrief-Archivs durch Bundesmittel

Drs. 20/3310

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Entschädigungsleistungen für Maueropfer

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Ungenutzte Schienen in Deutschland

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Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

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Kontrolle und Kosten des PCR-Tests bei Dienstreise nach Kanada

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Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten,

Stand: 30. Juni 2022“

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