Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

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Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland

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Betreuung von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland

Drs. 21/951

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Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Stand 30. Juni 2025

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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter...

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Entwicklungshilfe nach Afrika

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Umzugskosten Baerbock

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Entwicklung der Anzahl der Bundesgesetze

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Äußerungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Förderung von Projekten mit...

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Kinder als Täter im Jahr 2024

Drs. 21/874

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