Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Terrororganisationen in Deutschland

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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD

Drs. 21/401

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Drs. 21/457

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Ortsumgehung Großebersdorf

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Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2024

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Tätigkeiten des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

Drs. 21/214

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Einflug afghanischer „Ortskräfte“

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