Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

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Verlust der dts. Staatsangehörigkeit nach § 28 StAG

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Gründe für Anstieg Clankriminalität

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Unkenntnis über Asylanträge durch Piraten etc.

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Zuarbeiten an das Bundesamt für Verfassungsschutz

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