Gutachten zu Art. 18 GG

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden Erweiterung des Art. 18 GG eingegangen wird, soll zunächst kurz der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 2 GG bestimmt und die Bedeutung des Art. 18 GG angesprochen werden.

Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

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Finanzielle Förderung der Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein durch Mittel des Bundes

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