Kleine Anfrage - 01. August 2022 - 20/2805

Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden – Stand: 30. Juni 2022

Drs. 20/2805

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (Baden-Württemberg – BW, Bayern – BY, Berlin – BE, Brandenburg – BB, Bremen – HB, Hamburg – HH, Hessen – HE, Mecklenburg-Vorpommern – MV, Niedersachsen – NI, Nordrhein-Westfalen – NW, Rheinland-Pfalz – RP, Saarland – SL, Sachsen – SN, Sachsen- Anhalt – ST, Schleswig-Holstein – SH, Thüringen – TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in der obersten Bundesbehörde, hierbei insbesondere

  1. a)  jeweils in den einzelnen Bundesministerien,

  2. b)  im Bundespräsidialamt,

  3. c)  im Bundeskanzleramt,

  4. d)  in der Bundestagsverwaltung,

  5. e)  jeweils in der Verwaltung der obersten Gerichtshöfe,

  6. f)  in der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts,

  7. g)  im Bundesrechnungshof,

  8. h)  bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

  9. i)  beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

  10. j)  in der Zentrale der Deutschen Bundesbank und

  11. k)  beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

  1. Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2022 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten in der jeweiligen Bundesoberbehörde, hierbei insbesondere

    1. a)  im Bundesausgleichsamt,

    2. b)  im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),

    3. c)  im Bundespolizeipräsidium (BPOLP),

    4. d)  im Bundesnachrichtendienst (BND),

    5. e)  in der Bundesnetzagentur (BNetzA),

    6. f)  im Bundesversicherungsamt (BVAmt),

    7. g)  im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),

    8. h)  im Bundesamt für Justiz (BfJ)?

  2. Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2022 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in den Bundeszentralstellen?

  3. Auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k) belief sich zum 30. Juni 2022 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?

  4. Auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k) belief sich zum 30. Juni 2022 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?

  5. Auf welchen Anteil aller Beamten in den Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3) belief sich zum 30. Juni 2022 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?

  6. Auf welchen Anteil aller Beamten in den Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3) belief sich zum 30. Juni 2022 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?

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