Wir fragen die Bundesregierung:
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht Bilder, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit als Bundesministerin entstanden sind, auf ihrem privaten Instagram-Account nutzt, und wenn ja, welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
Welche Regularien existieren innerhalb der Bundesregierung zur Nutzung von dienstlich erstellten Fotos auf den privaten Auftritten der Bundesminister auf sozialen Medien?
Welche Regularien existieren seitens der Bundesregierung zum Umgang mit Fotos, die durch Mitglieder der Bundeswehr erstellt wurden (beispielsweise Nennung von Quellen)?
Welche Regularien existieren seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Erstellung von Fotos in militärischen Sperrgebieten?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Veröffentlichung von Fotos aus militärischen Sperrgebieten durch Bundesminister in den sozialen Netzwer- ken vor, und wenn ja, welche?
Werden staatliche Ressourcen verwendet, um den privaten Instagram-Account der Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht zu pflegen beziehungsweise zu bespielen (zum Beispiel durch die Erstellung von Fotos durch die Bundeswehr), und auf welche Höhe belaufen sich ggf. die Kosten für das Pflegen und Bespielen des Auftritts?
Welche Bundesminister und Staatssekretäre verfügen dienstlich oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit dienstlichem Bezug über Profile in jeweils welchen sozialen Netzwerken?
Auf welche Höhe belaufen sich jeweils die Kosten für die Pflege der dienstlichen Auftritte der Bundesminister und Staatssekretäre (soweit Profile vorhanden) in den sozialen Netzwerken, und wie viele Vollzeitbeschäftigungseinheite<wbr />n sind ggf. jeweils mit der Aufgabe betraut?