Kleine Anfrage - 03. Februar 2023 - 20/5516

Kirchenasyl in Deutschland – Stand: 31. Dezember 2022

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 für jeweils welchen Zeitraum in Kirchenasyl (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern auflisten)?

  2. Bei wie vielen Personen lief in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 während der Gewährung des Kirchenasyls die Überstel­ lungsfrist ab, sodass die Bundesrepublik Deutschland zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens wurde (bitte wie in Frage 1 auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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