Kleine Anfrage - 03. Januar 2022 - 20/297

Finanzierung von Religionsgemeinschaften, Stand: 30. September 2021

20/297

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In welcher Höhe wurden Religionsgemeinschaften direkt oder indirekt (auch Bildungseinrichtungen, Hilfswerke, Stipendienprogramme, Bau- und Umbauprojekte etc.) in dem Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 30. September 2021 jährlich durch Mittel des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung durch Mittel der Bundesländer zu jeweils welchem Zweck gefördert (bitte nach Jahresscheiben und Religionsgemeinschaften unter Angabe des Haushaltstitels und des Förderzwecks auflisten)?

  2. Welche Gründe und welche Rechtsgrundlagen gab es für die in Frage 1 geleisteten Zahlungen jeweils?

  3. Auf welche Höhe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer in dem Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 30. September 2021 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Aufgabenwahrnehmung der Bundeskanzler a. D.

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