Kleine Anfrage - 03. Januar 2022 - 20/305

Kirchenasyl in Deutschland, Stand: 30. September 2021

Drs. 20/305

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 30. September 2021 für jeweils welchen Zeitraum in Kirchenasyl (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern auflisten)?

  2. Bei wie vielen Personen lief in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 30. September 2021 während der Gewährung des Kirchenasyls die Überstellungsfrist ab, sodass die Bundesrepublik Deutschland zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens wurde (bitte analog Frage 1 auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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