Kleine Anfrage - 03. März 2021 - 19/27271

Grußwort der Bundeskanzlerin im Rahmen des 33. Parteitags der CDU

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen der Parteiarbeit aus dem Bundeskanzleramt zugeschaltet wird?

  2. Hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für ihr Grußwort auf dem Bun­ desparteitag der CDU die technische und sonstige Ausstattung des Bundes­ kanzleramtes genutzt?

  3. Hat die Bundesregierung eine rechtliche Begutachtung zu der Frage einge­ holt, ob die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und andere Mitglieder der Bundesregierung die Ausstattung und das Personal ihrer Büros für die Par­ teiarbeit nutzen dürfen?

    1. a)  Wenn ja, wie fiel die Begutachtung aus?

    2. b)  Falls nein, wieso nicht?

  4. Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wurde, ist es der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gestattet, technische Ausstattung, Personal oder sonstige Hilfsmittel, die ihr zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Bundeskanzlerin zur Verfügung stehen, auch für die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen ihrer Parteiarbeit zu verwenden?

    1. a)  Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist das zulässig?

    2. b)  Falls nein, aus welchem Grund verwendete die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die technische Ausstattung, das Personal etc., das ihr im Bundeskanzleramt zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Bundeskanzlerin zur Verfügung stehen, für die oben genannte Videogrußbotschaft im Rahmen des Wahlparteitags der CDU?

    3. c)  Wenn nein, wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass von Mit­ gliedern der Bundesregierung die technische und sonstige Ausstattung, die ihnen in ihrem Amt zur Verfügung steht, für Parteiarbeit genutzt wird?

  1. Wie hoch waren die der Bundesregierung entstandenen Gesamtkosten für die Erstellung der oben genannten Videogrußbotschaft der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen des Wahlparteitags der CDU?

  2. Wie viele Beschäftigte bzw. Bedienstete der Bundesregierung wirkten wie viele Stunden an der Erstellung der oben genannten Videogrußbotschaft der Bundeskanzlerin Dr.Angela Merkel im Rahmen des Wahlparteitags der CDU mit?

  3. In welchen Fällen hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer Parteiarbeit die technische und sonstige Ausstattung, das Personal etc. des Bundeskanzleramtes genutzt?

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