Wir fragen die Bundesregierung:
- Welche Gründe gibt es für die Einsetzung einer Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordung?
- Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Auswahl der Mitglieder der enger gefassten Kommission, und durch wen erfolgte die Auswahl?
- Welche sind die 70 weiteren Kommissionsmitglieder, und nach welchen Gesichtspunkten erfolgte deren Auswahl durch jeweils wen?
- In welcher Höhe werden Kosten durch die Einsetzung der Expertenkommission anfallen, und um welche Kosten handelt es sich (bitte nach Sachkosten [z. B. Catering], Reisekosten, Honorare, Sonstiges auflisten)?
- Inwieweit stehen der Kommission Mitarbeiter zur Verfügung, und welche Kosten entstehen ggf. dadurch?
- Welche sind die Hauptziele der Arbeit der Expertenkommission?
- Welche weiteren Expertenkommissionen plant die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, in der aktuellen Legislaturperiode einzusetzen, und wie begründet die Bundesregierung jeweils die Notwendigkeit dieser?
- Gibt es inhaltliche Vorgaben an die Kommission, und wenn ja, welche?


