Kleine Anfrage - 03. November 2025 - 21/2323

Expertenkommission zur Strafprozessordnung

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Gründe gibt es für die Einsetzung einer Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordung?
  2. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Auswahl der Mitglieder der enger gefassten Kommission, und durch wen erfolgte die Auswahl?
  3. Welche sind die 70 weiteren Kommissionsmitglieder, und nach welchen Gesichtspunkten erfolgte deren Auswahl durch jeweils wen?
  4. In welcher Höhe werden Kosten durch die Einsetzung der Expertenkommission anfallen, und um welche Kosten handelt es sich (bitte nach Sachkosten [z. B. Catering], Reisekosten, Honorare, Sonstiges auflisten)?
  5. Inwieweit stehen der Kommission Mitarbeiter zur Verfügung, und welche Kosten entstehen ggf. dadurch?
  6. Welche sind die Hauptziele der Arbeit der Expertenkommission?
  7. Welche weiteren Expertenkommissionen plant die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, in der aktuellen Legislaturperiode einzusetzen, und wie begründet die Bundesregierung jeweils die Notwendigkeit dieser?
  8. Gibt es inhaltliche Vorgaben an die Kommission, und wenn ja, welche?

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