Kleine Anfrage - 04. August 2021 - 19/31664

„Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg“

BT-Drs. 19/31664

Wir fragen die Bundesregierung:
?1. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung bis heute jährlich von
a) Hinterbliebenen und
b) Opfern
beim Bundesamt für Justiz gestellt?
2. Wie viele dieser in Frage 1 erfragten Anträge wurden jeweils aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen gestellt (bitte nach Jahren auflisten), und wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt? Wie hoch ist der Anteil bewilligter Anträge aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen jeweils?
3. Wann fanden die in Frage 1 erfragten extremistischen Übergriffe, die von der Bundesregierung anerkannt wurden, jeweils wo statt, und wie viele Opfer beziehungsweise welche Schäden waren zu beklagen?
4. Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung bis heute jährlich von
a) Hinterbliebenen und
b) Opfern
beim Bundesamt für Justiz gestellt?
5. Wie viele dieser in Frage 4 erfragten Anträge wurden jeweils aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen gestellt (bitte nach Jahren auflisten)? Wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt? Wie hoch ist der Anteil bewilligter Anträge aufgrund von rechtsextremistischen, antisemitischen, linksextremistischen, islamistischen und sonstigen Übergriffen jeweils?
?
6. Wann fanden die in Frage 4 erfragten terroristischen Übergriffe, die von der Bundesregierung anerkannt wurden, jeweils wo statt, und wie viele Opfer beziehungsweise welche Schäden waren zu beklagen?
7. Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung getroffen, ob es sich um extremistische oder terroristische Übergriffe handelt?
8. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Zahlungen, die an die Opfer geleistet wurden (bitte nach Opfern von
a) rechtsextremistischen,
b) antisemitischen,
c) linksextremistischen,
d) islamistischen und
e) sonstigen
Übergriffen auflisten)?
9. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Zahlungen, die an die Hinterbliebenen geleistet wurden (bitte nach Opfern von
a) rechtsextremistischen,
b) antisemitischen,
c) linksextremistischen,
d) islamistischen und
e) sonstigen
Übergriffen auflisten)?
10. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Regelungen hinsichtlich der Leistungen angesichts der Taten von Würzburg zu reformieren, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Täter angab, seinen eigenen Dschihad durchgeführt zu haben und er während der Tat den Ausruf „Allahu Akbar“ getätigt habe (www.tagesschau.de/inl<wbr />and/wuerzburg-messerattacke-<wbr />101.html)?
Sieht die Bundesregierung in diesen Merkmalen Hinweise auf eine extremistische und/oder terroristische Tat?
12. Inwiefern konnte bei allen Tätern der Übergriffe gemäß den Fragen 3 und 6 ausgeschlossen werden, dass psychische Krankheiten vorlagen?

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