Kleine Anfrage - 05. August 2025 - 21/1147

Äußerungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Förderung von Projekten mit 182 Millionen Euro

Wir fragen die Bundesregierung: 

1. Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil der sinnvollen Projekte, die a) aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (www.demokratie-lebe n.de/) und b) aus dem gesamten Bundeshaushalt gefördert werden? 

2. Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung dafür, dementsprechend nicht sinnvolle Projekte aus Bundesmitteln zu finanzieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 

3. An welchen Kriterien macht die Bundesregierung fest, ob es sich um sinnvolle oder nicht sinnvolle Projekte handelt? 

4. Welche Projekte, die in der vergangenen Legislaturperiode aus Bundesmitteln gefördert wurden, bewertet die Bundesregierung als a) sinnvoll und b) nicht sinnvoll, und welche Kriterien waren jeweils erfüllt (vgl. Frage 3)?

5. Plant die Bundesregierung die Einstellung der Förderung nicht sinnvoller Projekte, wie begründet sie ihre Ansicht, und um welche Projekte handelt es sich ggf. dabei jeweils?

Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/191

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Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen

Drs. 21/170

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/147

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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/142

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Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2024

Drs. 21/90

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drs. 21/144

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Finanzierung Kirchentage

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen

Drs. 21/118

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung

Drs. 21/117

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Drs. 21/122

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