Kleine Anfrage - 05. August 2025 - 21/1163

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Verfahren der erwähnten Richterwahl nach Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch konkret welche Vorgänge verletzt (bitte auflisten)?

2. Was versteht die Bundesregierung unter dem „etablierten Verfahren“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welcher Rechtsgrundlage beruht es? 3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich das Vorschlagsrecht der Bundesverfassungsrichter nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Deutschen Bundestag richten sollte, und wie begründet sie ihre Ansicht?

4. Welche Verlierer hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig als Mitglied der Bundesregierung angesichts der Absetzung der Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht mithilfe welcher Methoden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte auflisten)?

5. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Absetzung der Wahl von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages sei „verantwortungslos“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

6. Welche Kriterien definiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die eine „sehr gute Kandidatin“ für die Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht ausmachen, und was ist jeweils die gesetzliche Grundlage?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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