Kleine Anfrage - 05. Oktober 2026 - 21/8083

Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland im Lichte der Gemeinsamen Erklärung der deutschsprachigen Justizminister vom 15. September 2026

Drs. 21/8083

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche konkreten innerstaatlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Gemeinsamen Erklärung der deutschsprachigen Justizministerinnen und Justizminister vom 15. September 2026?

  2. Welche Rolle spielten Fragen der Resilienz der Justiz bei dem Treffen konkret, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart oder diskutiert?

  3. Hält die Bundesregierung den in der Gemeinsamen Erklärung erhobenen Anspruch, eine unabhängige Justiz sei „Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit“, für innerstaatlich durch die tatsächliche Verfassungspraxis gedeckt, wenn anders als im klassischen Modell strikter Gewaltenteilung eine weitreichende Verschränkung statt Trennung der Staatsgewalten besteht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_<wbr />kompakt/rechtsstaat_<wbr />grundlagen/gewaltenteilung/<wbr />gewaltenteilung_artikel.html), und wie begründet sie ihre Ansicht?

  4. Sieht die Bundesregierung angesichts des sinkenden Vertrauens der Bevölkerung in das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit, das Wahlverfahren zu reformieren, wie es aktuell die ehemalige Verfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff fordert (www.zeit.de/politik/<wbr />deutschland/2026-09/gertrude-<wbr />luebbe-wolff-<wbr />bundesverfassungsgericht-afd-<wbr />sachsen-anhalt), und wie begründet sie ihre Auffassung?

  5. Hält die Bundesregierung eine Reform der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts für notwendig, um die in der Gemeinsamen Erklärung formulierten Grundsätze auch innerstaatlich konsequent umzusetzen, und wie begründet sie ihre Ansicht (vgl. Frage 4)?

  6. Hält die Bundesregierung eine Reform des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten für notwendig, um die in der Gemeinsamen Erklärung formulierten Grundsätze auch innerstaatlich konsequent umzusetzen, und wie begründet sie ihre Ansicht?

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