Kleine Anfrage - 08. Oktober 2026 - 21/8210

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-LänderStreitverfahren gegen Bundesländer

Drs. 21/8210

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In wie vielen Fällen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund von dem in Artikel 37 des Grundgesetzes (GG) geregelten Instrument des Bundeszwangs tatsächlich Gebrauch gemacht bzw. dessen Anwendung eingeleitet, und in welchen Fällen wurde dies lediglich erwogen, aber nicht umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. In wie vielen Bund-Länder-Streitverfahren nach Artikel 93 Absatz 1 Nummer 3 GG seit 1949 war der Bund Antragsteller gegen ein Land, und um welche konkreten Fälle handelt es sich jeweils (bitte mit Jahr, betroffenem Land und Streitgegenstand aufführen)?

  3. Wie viele dieser möglichen Verfahren (vgl. Fragen 1 und 2) endeten mit einer Feststellung eines Verfassungsverstoßes des jeweiligen Landes zulasten des Landes?

  4. Welche weiteren rechtlichen Instrumente stehen dem Bund nach Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung, um gegen vermeintlich rechtswidriges Verhalten einer Landesregierung vorzugehen, und wie oft wurden diese seit 1949 jeweils angewendet?

  5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die genannten Instrumente in der Verfassungspraxis der Bundesrepublik Deutschland bislang eine sehr hohe Eingriffsschwelle hatten und faktisch die absolute Ausnahme blieben?

  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung der Bundesjustizministerin, wonach sich Beamte rechtswidrigen Weisungen einer Landesregierung widersetzen müssten, im Verhältnis zum Weisungsrecht der Länder gegenüber ihren Landesbeamten und der Eigenstaatlichkeit der Länder nach Artikel 20 Absatz 1 GG?

  7. Sieht die Bundesregierung in der öffentlichen Ankündigung möglicher Bundesinterventionsinstrumente gegen eine demokratisch gewählte, aber politisch seitens der Bundesregierung unerwünschte Landesregierung eine Gefährdung des Grundsatzes der Bundestreue durch den Bund selbst?

  8. Auf welche konkreten Tatsachen, Erkenntnisse oder Anhaltspunkte stützt die Bundesjustizministerin ihre öffentliche Aussage, wonach eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt rechtswidrige Weisungen an Beamte erteilen könnte, und welche Landesbehörde oder welcher konkrete Sachverhalt liegt dieser Einschätzung zugrunde?

  9. In wie vielen und welchen Fällen haben Beamte nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ihre Bedenken aufgrund von aus ihrer Sicht verfassungs- oder rechtswidrigen Weisungen intern geäußert, und wie wurde in diesen Fällen jeweils verfahren?

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 30. September 2022

BT.-Drs. Nr. 20/4162

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