Wir fragen die Bundesregierung:
Welchen Gesamtwert haben die militärischen Güter, die von der Bundesregierung an die Ukraine im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 geliefert wurden?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt?
Hat die Bundesregierung der Republik Moldau im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 militärische Güter überlassen, und wenn ja, welchen Gesamtwert haben diese?
Hat die Bundesregierung darüber hinaus der Republik Moldau im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt? Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese, und zu welcher jeweiligen Verwendung wurden diese zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt?
Wurden die in den Fragen 2 und 4 erfragten Finanzmittel von der Ukraine oder von der Republik Moldau zurückgezahlt oder sollen diese zukünftig zurückgezahlt werden? Wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bislang zurückgezahlt bzw. bis wann sollen diese zurückgezahlt werden, und welche konkreten Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart? Wenn nein, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine oder der Republik Moldau auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel? (Bitte jeweils getrennt für die Ukraine und die Republik Moldau antworten.)