Kleine Anfrage - 09. Mai 2022 - 20/1497

Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an Kriegshandlungen in der Ukraine

BT-Drucksache 20/1497

Wir fragen die Bundesregierung: 

  1. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine verhindert, dass Extremisten aus Deutschland ausreisen, um sich an Kriegshandlungen in der Ukraine zu beteiligen (bitte angeben, welchem extremistischen Spektrum die Personen angehören)?

  2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde den in Frage 1 erfragten Personen die Ausreise untersagt?

  3. Mit welchen Maßnahmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die in Frage 1 erfragten Personen Deutschland nicht verlassen?

  4. Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aus Deutschland ausgereist, um an den Kriegshandlungen in der Ukraine teilzunehmen (falls es sich hierbei um Extremisten handeln sollte, bitte angeben, welchem extremistischen Spektrum diese Personen zuzurechnen sind)?

  1. Wie viele der in Frage 4 erfragten Personen wurden, so dies überhaupt der Fall war, nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Kriegshand- lungen in der Ukraine verletzt oder getötet (bitte gegebenenfalls nach Verletzten und Getöteten aufschlüsseln)?

  2. Hat sich die Bundesregierung zu dem nachfolgenden Aufruf des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskij „Wenn Sie Kampferfahrung in Europa haben, können Sie zu uns kommen und mit uns Europa verteidigen.“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-aufruf-fuer-internationale-legion-deutsche-duerften-an-ukraine-krieg-teilnehmen-auch-fuer-russland/28121508.html) eine Position gebildet?

    Falls ja, wie lautet die Position der Bundesregierung zu dem Aufruf (bitte die Antwort ausführlich begründen)?

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