Kleine Anfrage - 10. Juni 2025 - 21/76

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2024

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2024 Schulden in jeweils welcher Höhe aus welchem Grund erlassen, und waren die erlassenen Schulden abgesichert?
  2. Welche Staaten haben der Bundesrepublik Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2024 Schulden in jeweils welcher Höhe und aus welchem Grund erlassen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  3. Welche Staaten hatten zum 31. Dezember 2024 in welcher Höhe Schulden bei der Bundesrepublik Deutschland, wie hat sich die Schuldenhöhe jeweils seit dem Jahr 2000 entwickelt, wie kam es zur Entstehung der jeweiligen Verbindlichkeit, was ist jeweils der genaue rechtliche Schuldgrund, warum haben diese Staaten jeweils die Finanzmittel von der Bundesrepublik Deutschland erhalten, wurde seitens der Bundesregierung vor der Vergabe der Finanzmittel die Bonität der jeweiligen Empfängerstaaten beziehungsweise die Rückzahlungswahrscheinlichkeit überprüft (wenn ja, welches Ergebnis hatte die Überprüfung des jeweiligen Empfängerstaates, und wenn nein, warum fand keine dahin gehende Überprüfung statt?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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