Wir fragen die Bundesregierung:
- Auf welcher Grundlage sind die Fotografen und Stylisten bzw. Visagisten in den Bundesministerien jeweils beschäftigt (Festanstellung, Werk- bzw. Dienstvertrag als selbständige Unternehmerin in freier Mitarbeiterschaft o. a., bitte nach Bundesministerium in der aktuellen Legislaturperiode auflisten)?
- Auf welcher Grundlage erfolgt die Vergütung der a) Maskenbildner bzw. Stylisten bzw. Visagisten und b) Fotografen?
- Wie hoch ist jeweils der Bruttomonatslohn bzw. der abgerechnete Stunden- bzw. Tagessatz der betreffenden Dienstleister, und fallen eventuell Zuschläge etwa für Reisetätigkeit o. ä. an (bitte je Bundesministerium angeben), und auf welcher Grundlage werden die Zuschläge ggf. gewährt?
- Wurden den Visagisten bzw. Stylisten und oder Friseuren ausschließlich die Dienstleistungen "Make-up" und "Frisur" vergütet?
- Wurden Materialkosten zusätzlich vergütet, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte getrennt für Visagisten bzw. Friseure und Fotografen je Bundesministerium angeben)?
- Welche Kosten fielen im Jahr 2023 bis zum heutigen Stichtag für Friseure, Visagisten, Kosmetiker und Fotografen in den Bundesministerien an?
- Wie wird der geldwerte Vorteil der jeweils von den Dienstleistungen Begünstigten behandelt (keine Notwendigkeit des privaten Frisörbesuchs bei Bundesministern, die Stylisten, Friseure, Kosmetiker in Anspruch nehmen)?
- Welche konkreten Einsatztermine hatte die Visagistin Claude F. für die Bundesministerin Annalena Baerbock seit dem 1. Januar 2022 (vgl. amp.focus.de/panorama/welt/137-000-euro-teuer-ich-lasse-sie-erstrahlen-das-ist-die-teure-star-visagistin-von-baerbock_id_190908790.html, bitte alle Termine im In- und Ausland auflisten)?