Kleine Anfrage - 11. Juli 2023 - 20/7332

Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5286)

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Auf welcher Grundlage sind die Fotografen und Stylisten bzw. Visagisten in den Bundesministerien jeweils beschäftigt (Festanstellung, Werk- bzw. Dienstvertrag als selbständige Unternehmerin in freier Mitarbeiterschaft o. a., bitte nach Bundesministerium in der aktuellen Legislaturperiode auflisten)?
  2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Vergütung der a) Maskenbildner bzw. Stylisten bzw. Visagisten und b) Fotografen?
  3. Wie hoch ist jeweils der Bruttomonatslohn bzw. der abgerechnete Stunden- bzw. Tagessatz der betreffenden Dienstleister, und fallen eventuell Zuschläge etwa für Reisetätigkeit o. ä. an (bitte je Bundesministerium angeben), und auf welcher Grundlage werden die Zuschläge ggf. gewährt?
  4. Wurden den Visagisten bzw. Stylisten und oder Friseuren ausschließlich die Dienstleistungen "Make-up" und "Frisur" vergütet?
  5. Wurden Materialkosten zusätzlich vergütet, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte getrennt für Visagisten bzw. Friseure und Fotografen je Bundesministerium angeben)?
  6. Welche Kosten fielen im Jahr 2023 bis zum heutigen Stichtag für Friseure, Visagisten, Kosmetiker und Fotografen in den Bundesministerien an?
  7. Wie wird der geldwerte Vorteil der jeweils von den Dienstleistungen Begünstigten behandelt (keine Notwendigkeit des privaten Frisörbesuchs bei Bundesministern, die Stylisten, Friseure, Kosmetiker in Anspruch nehmen)?
  8. Welche konkreten Einsatztermine hatte die Visagistin Claude F. für die Bundesministerin Annalena Baerbock seit dem 1. Januar 2022 (vgl. amp.focus.de/panorama/welt/137-000-euro-teuer-ich-lasse-sie-erstrahlen-das-ist-die-teure-star-visagistin-von-baerbock_id_190908790.html, bitte alle Termine im In- und Ausland auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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