Kleine Anfrage - 11. November 2020 - 19/24060

Ausbau des Bundeskanzleramtes

Drs. 19/24060

  1. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Bundesrechnungshofes, der bezweifelt, dass alle zu erwartenden Kosten des Baus bekannt sind (vgl. www.tagesspiegel.de)?
  2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die tatsächlichen Baukosten, die geplanten Baukosten übersteigen werden und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?
  3. Wie hoch ist der zusätzliche Raumbedarf des Bundeskanzleramtes und woraus ergibt er sich? Welche Maßnahmen wurden geprüft, um den Raumbedarf anderweitig zu decken, etwa durch die Anmietung externer Büroräume im Stadtgebiet, Zuhausearbeiten etc.?
  4. Welche Gründe gibt es für die Notwendigkeit der Errichtung einer eigenen Kanzleramts-Kita?

    1. Wurde die Kooperation mit der Kita des Bundestages und kommunalen Angeboten überprüft und wenn ja, welches Ergebnis hatten diese Prüfungen jeweils (wenn nein, wieso nicht)?
    2. Welche Bedingungen der Aufnahme eines Kindes in die neu gestaltete Kita wird es geben?

  5. Welche Gründe gibt es für die nach Ansicht der Fragesteller überdurchschnittlich hohen Kosten, die mit der Errichtung der Kanzleramts-Kita in Verbindung stehen?
  6. Welchen konkreten Mehrwert für die Arbeit des Bundeskanzleramtes sollen die fünf geplanten Wintergärten bieten? Wie bewertet die Bundesregierung den hohen Aufwand des Betriebes, den der Bundesrechnungshof anprangert (vgl. www.tagesspiegel.de)?
  7. Welche Gründe gibt es dafür, eine kreisrunde Plattform als Hubschrauberlandeplatz zu errichten und welche wirtschaftlicheren Möglichkeiten wurden geprüft? Aus welchen Gründen fiel die Entscheidung für die komplizierte und kostenintensive Variante (vgl. www.tagesspiegel.de)?
  8. Welchen konkreten Mehrwert für die Arbeit des Bundeskanzleramtes soll eine zweite Brückenverbindung, „über die Spree, um das Bestandsgebäude mit dem Erweiterungsbau fußläufig zu verbinden“ (vgl. www.tagesspiegel.de) haben?
  9. Wie begründet die Bundesregierung den Bedarf an einer zweiten Kanzlerwohnung mit einer Nutzfläche von 250 Quadratmetern (vgl. Vorbemerkung)?

    1. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten für die Ausstattung der Kanzlerwohnung?
    2. Welche Nutzung soll der ersten Kanzlerwohnung zukünftig zukommen?

  10. Wie viele Trainingsräume  (vgl. www.tagesspiegel.de) sind in dem Erweiterungsbau geplant und wem soll die Nutzung dieser ermöglicht werden?
  11. Hält die Bundesregierung die Errichtung eines überdurchschnittlich teuren Neubaus (vgl. Vorbemerkung) angesichts der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Coronakrise, aus der eine erhöhte Arbeitslosigkeit resultierte und die für Millionen Menschen mit Kurzarbeit verbunden ist (vgl. www.tagesschau.de) für angemessen und wie begründet sie ihre Aussage?

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung – Stand: 31. Dezember 2022

Drucksache 20/7715

Weiterlesen

Anwerbung ausländischer Pflegekräfte

Weiterlesen

Personalpolitik im Bundesministerium der Finanzen

Weiterlesen

Bekämpfung des türkischen Rechtsextremismus

Weiterlesen

Kenntnis der Bundesregierung über Eingang der Briefwahlunterlagen

Weiterlesen

Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6936)

Drs....

Weiterlesen

Kosten des Queerbeauftragten

Weiterlesen

Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung – Stand: 30. Juni 2023

Drs. 20/7539

Weiterlesen

Frisörkosten der Ex-Kanzlerin

Weiterlesen

Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner

Drs. 20/7316

Weiterlesen