Kleine Anfrage - 11. November 2020 - 19/24060

Ausbau des Bundeskanzleramtes

Drs. 19/24060

  1. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Bundesrechnungshofes, der bezweifelt, dass alle zu erwartenden Kosten des Baus bekannt sind (vgl. www.tagesspiegel.de)?
  2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die tatsächlichen Baukosten, die geplanten Baukosten übersteigen werden und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?
  3. Wie hoch ist der zusätzliche Raumbedarf des Bundeskanzleramtes und woraus ergibt er sich? Welche Maßnahmen wurden geprüft, um den Raumbedarf anderweitig zu decken, etwa durch die Anmietung externer Büroräume im Stadtgebiet, Zuhausearbeiten etc.?
  4. Welche Gründe gibt es für die Notwendigkeit der Errichtung einer eigenen Kanzleramts-Kita?

    1. Wurde die Kooperation mit der Kita des Bundestages und kommunalen Angeboten überprüft und wenn ja, welches Ergebnis hatten diese Prüfungen jeweils (wenn nein, wieso nicht)?
    2. Welche Bedingungen der Aufnahme eines Kindes in die neu gestaltete Kita wird es geben?

  5. Welche Gründe gibt es für die nach Ansicht der Fragesteller überdurchschnittlich hohen Kosten, die mit der Errichtung der Kanzleramts-Kita in Verbindung stehen?
  6. Welchen konkreten Mehrwert für die Arbeit des Bundeskanzleramtes sollen die fünf geplanten Wintergärten bieten? Wie bewertet die Bundesregierung den hohen Aufwand des Betriebes, den der Bundesrechnungshof anprangert (vgl. www.tagesspiegel.de)?
  7. Welche Gründe gibt es dafür, eine kreisrunde Plattform als Hubschrauberlandeplatz zu errichten und welche wirtschaftlicheren Möglichkeiten wurden geprüft? Aus welchen Gründen fiel die Entscheidung für die komplizierte und kostenintensive Variante (vgl. www.tagesspiegel.de)?
  8. Welchen konkreten Mehrwert für die Arbeit des Bundeskanzleramtes soll eine zweite Brückenverbindung, „über die Spree, um das Bestandsgebäude mit dem Erweiterungsbau fußläufig zu verbinden“ (vgl. www.tagesspiegel.de) haben?
  9. Wie begründet die Bundesregierung den Bedarf an einer zweiten Kanzlerwohnung mit einer Nutzfläche von 250 Quadratmetern (vgl. Vorbemerkung)?

    1. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten für die Ausstattung der Kanzlerwohnung?
    2. Welche Nutzung soll der ersten Kanzlerwohnung zukünftig zukommen?

  10. Wie viele Trainingsräume  (vgl. www.tagesspiegel.de) sind in dem Erweiterungsbau geplant und wem soll die Nutzung dieser ermöglicht werden?
  11. Hält die Bundesregierung die Errichtung eines überdurchschnittlich teuren Neubaus (vgl. Vorbemerkung) angesichts der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Coronakrise, aus der eine erhöhte Arbeitslosigkeit resultierte und die für Millionen Menschen mit Kurzarbeit verbunden ist (vgl. www.tagesschau.de) für angemessen und wie begründet sie ihre Aussage?

Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2021

Drs. 20/611

Weiterlesen

Eingereiste Ukrainer ohne Pass

Weiterlesen

Registrierung von ukrainischen Flüchtlingen

Weiterlesen

Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder

Weiterlesen

Seit wann genau (bitte genaues Datum und Uhrzeit angeben) hat die Bundesregierung Kenntnis vom Angriff Russlands auf die Ukraine?

Weiterlesen

Wie genau und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von Impfstoff-Produktionsstätten in Afrika (<link...

Weiterlesen

Welche Ausgaben plant die Bundesregierung für Rüstung, Verteidigung und Bundeswehr bis zum Ende des Jahres 2025 zu tätigen und ab wann wäre dann...

Weiterlesen

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem siebten, achten, elften, zwölften und dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches ...

Weiterlesen

Aktuelle Planungen hinsichtlich der Erweiterung des Bundeskanzleramtes

Drs. 20/665

Weiterlesen

Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2021

20/759

Weiterlesen