Kleine Anfrage - 11. September 2020 - 19/22337

Gesundheitliche Nebenwirkungen der Maskenpflicht

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass aufgrund der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung zunehmen oder bereits bestehende Atemwegserkrankungen bei betroffenen Personen verstärkt werden, und hat die Bundesregierung zu dieser Thematik eine Studie in Auftrag zu geben oder beabsichtigt, dies zu tun, um in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, welche Langzeitfolgen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf gesunde sowie auch bereits vorerkrankte Personen haben kann (die Antwort bitte begründen)?
  2. Liegen der Bundesregierung Informationen zur Entwicklung der Anzahl der Personen mit Atemwegserkrankungen innerhalb der vergangenen zwölf Monate vor (wenn ja, bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, Informationen dazu noch einzuholen (wenn ja, bis wann, und wenn nein, aus welchen Gründen beabsichtigt sie dies nicht)?
  3. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass aufgrund der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zunehmen oder bereits bestehende psychische Vorerkrankungen bei betroffenen Personen verstärkt werden (vgl. Vorbemerkung des Fragestellers), und hat die Bundesregierung zu dieser Thematik eine Studie in Auftrag zu geben oder beabsichtigt, dies zu tun, um in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, welche Langzeitfolgen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf die Psyche von gesunden sowie auch bereits vorerkrankten Personen haben kann (die Antwort bitte begründen)?
  4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Personen mit psychischen Erkrankungen innerhalb der vergangenen zwölf Monate entwickelt (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? Beabsichtigt die Bundesregierung, falls keine Erkenntnisse hierzu vorliegen, diese noch zu erheben, und wieso liegen der Bundesregierung zu dieser Thematik keine Erkenntnisse vor (bitte, wenn eigene Informationen eingeholt werden, einen Zeitraum angeben oder wenn keine eigenen Informationen dazu eingeholt werden sollen, begründen)?
  5. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personen aufgrund des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes seit der Einführung der Maskenpflicht Schäden erlitten (vgl. Vorbemerkung des Fragestellers)? Wenn ja, um wie viele Geschädigte handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Schäden genau haben die Betroffenen erlitten, und wer haftet nach Kenntnis der Bundesregierung für den Ersatz von Schäden, die durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hervorgerufen werden?

„Schwarzrotgold - Das Magazin der Bundesregierung“,

 

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BT-Drs. 19/31766

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