Kleine Anfrage - 12. August 2022 - 20/2705

Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Thüringen

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Was versteht die Bundesregierung unter einem barrierefreien Bahnhof (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

  2. Wie viele und welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen befinden sich in Bundeshand?

  3. Wie viele dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Bahnhöfe und Verkehrsstationen sind barrierefrei?

  4. Welche dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen sind aus jeweils welchen Gründen nicht barrierefrei (bitte einzeln auflisten)?

  5. Wie viele und welche dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Thüringer Bahnhöfe und Verkehrsstationen sollen in der aktuellen Legislaturperiode barrierefrei umgestaltet werden?

    Auf welche Höhe belaufen sich jeweils die Kosten, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?

  6. Auf welche Summe belaufen sich die Mittel, die für den Ausbau der sich in Bundeshand befindenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen zu barrierefreien Bahnhöfen bzw. Verkehrsstationen in Thüringen seit dem Jahr 2017 aufge- wendet wurden?

  7. Welche Priorität misst die Bundesregierung der Barrierefreiheit von Bahn- höfen bei?

Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drs. 21/144

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Finanzierung Kirchentage

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen

Drs. 21/118

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung

Drs. 21/117

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Drs. 21/122

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Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/127

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Drs. 21/138

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Auftreten von Keuchhusten in Thüringen – Stand: 30. April 2025

Drs. 21/132

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Regenbogenflagge in muslimischen Ländern

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Drs. 21/96

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