Kleine Anfrage - 12. August 2022 - 20/2705

Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Thüringen

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Was versteht die Bundesregierung unter einem barrierefreien Bahnhof (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

  2. Wie viele und welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen befinden sich in Bundeshand?

  3. Wie viele dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Bahnhöfe und Verkehrsstationen sind barrierefrei?

  4. Welche dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen sind aus jeweils welchen Gründen nicht barrierefrei (bitte einzeln auflisten)?

  5. Wie viele und welche dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Thüringer Bahnhöfe und Verkehrsstationen sollen in der aktuellen Legislaturperiode barrierefrei umgestaltet werden?

    Auf welche Höhe belaufen sich jeweils die Kosten, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?

  6. Auf welche Summe belaufen sich die Mittel, die für den Ausbau der sich in Bundeshand befindenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen zu barrierefreien Bahnhöfen bzw. Verkehrsstationen in Thüringen seit dem Jahr 2017 aufge- wendet wurden?

  7. Welche Priorität misst die Bundesregierung der Barrierefreiheit von Bahn- höfen bei?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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