Kleine Anfrage - 12. August 2022 - 20/2705

Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Thüringen

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Was versteht die Bundesregierung unter einem barrierefreien Bahnhof (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

  2. Wie viele und welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen befinden sich in Bundeshand?

  3. Wie viele dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Bahnhöfe und Verkehrsstationen sind barrierefrei?

  4. Welche dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen sind aus jeweils welchen Gründen nicht barrierefrei (bitte einzeln auflisten)?

  5. Wie viele und welche dieser in der Antwort zu Frage 2 genannten Thüringer Bahnhöfe und Verkehrsstationen sollen in der aktuellen Legislaturperiode barrierefrei umgestaltet werden?

    Auf welche Höhe belaufen sich jeweils die Kosten, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?

  6. Auf welche Summe belaufen sich die Mittel, die für den Ausbau der sich in Bundeshand befindenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen zu barrierefreien Bahnhöfen bzw. Verkehrsstationen in Thüringen seit dem Jahr 2017 aufge- wendet wurden?

  7. Welche Priorität misst die Bundesregierung der Barrierefreiheit von Bahn- höfen bei?

Spricht Merkel als Bundeskanzlerin oder CDU-Mitglied?

Weiterlesen

Konsequenzen aus EGMR-Urteil

Weiterlesen

Reaktivierung der "Freien Deutschen Jugend"

Weiterlesen

Runder Tisch mit der Amadeo-Antonio-Stiftung und der Bundesjustizministerin

Weiterlesen

Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Gruppenvergewaltigungen

Weiterlesen

Armutsgefährdete Rentner

Weiterlesen

Vereinbarkeit von „Yellow Dots“ mit DSGVO

Weiterlesen

Entwicklung des islamistischen Personenpotentials

Weiterlesen

Durch die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verursachte Unkosten für den Steuerzahler

Weiterlesen

Entwicklung des rechtsextremen Personenpotentials

Weiterlesen