Kleine Anfrage - 12. August 2025 - 21/1049

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Stand 30. Juni 2025

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms bis zum 30. Juni 2025 entwickelt, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung der Höhe der zur Verfügung stehenden Fördergelder, und in welcher Höhe wurden Fördergelder seit Bestehen des Projektes ausgereicht (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

2. In welcher Höhe wurden die Landesdemokratiezentren seit Bestehen des Bundesprogramms bis zum 30. Juni 2025 jährlich mit jeweils welchem Zweck gefördert (bitte nach Jahren auflisten)?

3. Welche Veröffentlichungen wurden mithilfe von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms bis zum 30. Juni 2025 herausgegeben, und wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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