Wir fragen die Bundesregierung:
1. Die Betreuung der Opfer welcher Terroranschläge und extremistischer Anschläge übernahm der Bundesopferbeauftragte seit Erstellung des Abschlussberichts im Jahr 2021 (bitte einzeln auflisten)?
2. Nach welchen Kriterien entscheidet der Bundesopferbeauftragte, ob er die Betreuung der Opfer übernimmt (vgl. z. B. www.bmjv.de/SharedDocs/Publ ikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Abschlussbericht_Opferbeauftragte r.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 18)?
3. Wie viele Opfer wurden jeweils durch den Opferbeauftragten in welcher Form betreut (bitte einzeln auflisten)?
4. Wie und in welcher Form fand jeweils die Vernetzung des Bundesopferbeauftragten mit den Landesopferbeauftragten statt (bitte nach Fall auflisten)?
5. In wie vielen und welchen Fällen wurde das Beratungstelefon des Bundesopferbeauftragten geschaltet (vgl. www.bmjv.de/SharedDocs/Publikatione n/DE/Fachpublikationen/2021_Abschlussbericht_Opferbeauftragter.pdf?__ blob=publicationFile&v=5, S. 30)?
6. Inwieweit wurden die Vorschläge des Bundesopferbeauftragten zur Verbesserung der Situation von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge aus dem Abschlussbericht 2021 (vgl. www.bmjv.de/SharedDocs/Pu blikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Abschlussbericht_Opferbeauftragt er.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 79 ff.) umgesetzt beziehungsweise sollen in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden (bitte einzeln auflisten), und wenn Vorschläge nicht umgesetzt werden sollen, wie begründet die Bundesregierung dies?
Kleine Anfrage - 12. August 2025 - 21/951
