Kleine Anfrage - 12. Dezember 2023 - 20/9504

BT-Drs. Nr. 20/9504

Erneute Nachfrage zu Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker

Wir fragen die Bundesregierung:

1.Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 dargestellten Kosten auf die jeweiligen Bundesminister, Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre (bitte getrennt nach Personen auflisten), und wie haben sich diese seit dem 12. Oktober 2023 weiterentwickelt?

2.Welche konkreten Einsatztermine hatten die Visagisten, Kosmetiker und Frisöre seit dem 20. Juni 2023 jeweils (bitte Einsatztermin, Anlass und inanspruchnehmende Person angeben)?

3.Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für Material und Reisetätigkeit jeweils (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

4.Welche Materialien sind seitens der Bundesregierung gemeint, wenn diese in der Antwort zu Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage feststellt, dass Zuschläge für Materialien in der Auflistung der Beträge enthalten sind (bitte detailliert auflisten), und wie hoch ist jeweils der Anteil für Materialien?

Versteht die Bundesregierung unter Materialien auch die Kosten für Kleidung, und wie begründet sie ihre Ansicht?

5.Welche Kosten entstanden seit dem 1. Januar 2023 monatlich aufgrund der Inanspruchnahme von Visagisten und Frisören durch jeweils welchen ehemaligen Bundeskanzler, und welche Einsatztermine gab es aus jeweils welchem Anlass (bitte nach ehemaligem Bundeskanzler, Einsatztermin und Anlass auflisten)?

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Drs. 20/3310

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